Die Verordnung über die künstliche Intelligenz, KI-Verordnung oder in englisch AI-Act genannt meint jeweils die EU-Verordnung 2024/1689 und dient zur Regulierung von künstlicher Intelligenz.
Der Zweck der KI-Verordnung ist es, KI-Systeme und deren Anwendungen, die auf den Menschen ausgerichtet sind, zu fördern und dabei ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte der Menschen sicherzustellen.
Um dies zu erreichen, definiert die KI-Verordnung Anwendungsszenarien, die verboten sind und solche, die voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringen und deshalb besondere Vorsichtsmassnahmen erfordern. Die daraus entstehenden Pflichten werden aufgelistet und verschiedenen Rollen zugeteilt. Je nachdem, welche Rolle man in der KI-Bereitstellungskette einnimmt, ist man also bestimmten Pflichten unterstellt.
Die KI-Verordnung ist in erster Linie eine Marktzugangs- und Produkteregulierung, wie dies bereits bei anderen Produkten mit erhöhten Risiken beispielsweise in der Medizintechnik bekannt ist. Sie geht kaum auf das Thema Datenschutz ein und ist zusätzlich zu anderen Gesetzen und Verordnungen gültig. Deshalb sind die grundlegenden Konzepte der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weiterhin auch für KI-Anwendungen zu beachten.
Die KI-Verordnung entstand auf Basis langandauernder Diskussionen und endete erst im Februar 2024 in einem vorläufig finalen Text. Am 12. Juli 2024 wurde der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat schliesslich am 01. August 2024 in Kraft. Die Übergangsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Die Übergangsbestimmungen verraten jedoch, dass erste Vorgaben bereits ab dem 02. Februar 2025 einzuhalten sind, während andere Bestimmungen nach drei Jahren, also ab dem 02. August 2027, umgesetzt sein müssen.
Obwohl sich der räumliche Anwendungsbereich primär auf die EU-Mitgliedsstaaten bezieht, können Unternehmen auch im EU-Ausland der KI-Verordnung unterstellt sein. Dies ist hauptsächlich dann der Fall, wenn sie ein KI-System in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, oder wenn der Output eines KI-Systems in der EU verwendet wird. Was eine «Verwendung» von KI-Output ist, wird nicht genauer erläutert. So könnte unter Umständen bereits eine Wirkung von KI-Output auf Personen in der EU als Verwendung gelten. Klar ist, dass die KI-Verordnung auch über die Grenzen der EU hinaus Einfluss hat. Unternehmen, die also Produkte oder Dienstleistungen mit KI anbieten, werden sich an der KI-Verordnung orientieren müssen. Besonders, wenn sie die Kunden in der EU oder auf dem globalen Markt ansprechen wollen.
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